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Aufgrund der sehr großen Zahl an täglich zu bewältigenden Patienten*innen möchten wir das Recht behalten, den Praxis-Tagesablauf gestalten zu können: es muss eine "Mischkalkulation" zwischen bekannten Pat. (Verlaufskontrolle) und neuen Pat. mit zeitaufwendigerer Anamnese, Diagnostik und Befundung bleiben. Nicht zu vergessen sind zeitintensive Gespräche (z.B. bei Tumor-Befund-Besprechungen), die in das Tagesgeschehen mit eingeplant werden müssen.
Soweit es mir möglich ist, werde ich auch weiterhin Notfall-Patienten*innen versorgen.
Hat Ihnen Herr Lauterbach etwas anderes versprochen? Ich denke, er hatte zu wenig Ahnung von Praxis- und Klinikalltag.

2026

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GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (BStabG)
Leistungskürzungen bei Urologen um 18%
Unsere Bundesregierung ist verschwenderisch darin, Geld in Massen für Projekte im Ausland und für die Ukraine auszugeben. Zusätzlich hat man Milliardenbeiträge für Bürgergeldempfänger zu stemmen. Wer gesamtgesellschaftlich etwas veranlasst, muss dies aus Steuermitteln finanzieren. Dazu gehören selbstverständlich auch die Krankenversicherungsbeiträge für die (zu) vielen Bürgergeldempfänger.
Doch der Bundesregierung hingegen entzieht sich weitgehend seiner Finanzverantwortung. Stattdessen hat er nun ein geplantes GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) auf den Plan gebracht, welches tiefgreifende finanzielle Einschnitte im ambulanten Sektor vorsieht, um das Defizit der gesetzlichen Krankenkassen auszugleichen. Der Bund verteilt damit drei Viertel der Sparlast auf die Leistungserbringer: das sind die Niedergelassenen Hausärzte und Fachärzte. Der Bund möchte so 2,7 Milliarden Euro einsparen, im Jahr 2030 rund 5 Milliarden Euro.
Für niedergelassene Fachärzte, insbesondere für Urologen im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO), drohen drastische Budgetierungen und Honorarkürzungen, die zu einer spürbaren Reduzierung des Behandlungsangebots führen dürften.
Kernpunkte des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes
Das Gesetz basiert auf dem Prinzip einer „einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“. Die wichtigsten Maßnahmen im ambulanten Bereich umfassen:
- Streichung von Sondervergütungen: Die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführten Extrabudgetierungen (z. B. für kurzfristig vermittelte Termine über die Terminservicestellen oder die 116117) werden ersatzlos gestrichen.
- Die Vergütung wird für alle Leistungen gedeckelt. Dies gilt für alle Untersuchungen und Behandlungen, auch für solche die aktuell extrabudgetär und damit ohne Mengenbegrenzung zu festen Preis bezahlt wurden. Dazu zählen auch ambulante Operationen und Früherkennungsuntersuchungen. Auch sie werden gedeckelt und werden damit nur noch bis zu einer bestimmten Menge voll bezahlt.
- Begrenzung der Gesamtvergütung: Der Honoraranstieg für Ärzte wird strikt an die Entwicklung der Krankenkasseneinnahmen gekoppelt.
- Zusätzlicher Kürzungsfaktor: Für die Jahre 2027 bis 2029 wird die Vergütung durch eine gesetzliche Absenkung der Veränderungsrate um pauschal einen Prozentpunkt zusätzlich unterhalb der tatsächlichen Kostenentwicklung gedeckelt.
- Folge für Praxen: Laut Hochrechnungen müssen Praxen mit Honorarverlusten von bis zu 68.000 Euro pro Arzt und Jahr rechnen.
Auswirkungen auf Urologen in der KVNO
Fachärztliche Praxen – und hierbei die Urologie im Rheinland im Besonderen – trifft die strikte Rückkehr zu gedeckelten Budgets massiv:
Rationierung von Behandlungsfällen: Berechnungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zeigen, dass urologische Praxen im Bundesdurchschnitt künftig nur noch rund 87 % ihrer bisherigen Behandlungsfälle voll vergütet bekommen. Bei der KVNO sieht es hingegen noch bitterer aus: aktuell wurden 1216 Scheine (Patientenkontakte) im Quartal berücksichtigt (finanziert), in Zukunft werden es nur noch 996 Scheine sein. Statt 100% nun nur noch 82%, also Kürzung der Einnahmen um 18%. Von 10 Patienten werden quasi nur die ersten 8 vergütet. Patient Nr. 9 und 10 werden qausi umsonst behandelt.
- Arbeiten unter Betriebskosten: Ist das zugeteilte Praxisbudget im laufenden Quartal erschöpft, erhalten Urologen für die Behandlung weiterer Patienten nur noch minimale Cent-Beträge (z. B. 5 statt 30 Euro). Dies zwingt Praxen zu einem „einnahmenorientierten Leistungsangebot“, bei dem medizinisch sinnvolle Leistungen verschoben oder zeitlich gestreckt werden müssen.
- Rückzug aus der Fläche: Der Berufsverband der Deutschen Urologen (BvDU) warnt, dass durch den extremen Kostendruck die urologische Grundversorgung wegbricht. Urologen drohen unter anderem mit dem Rückzug aus zeitintensiven Haus- und Heimbesuchen, da diese wirtschaftlich nicht mehr tragbar sind.
- Patientenversorgung in Nordrhein: Die KVNO warnt vor massiven Einschränkungen für Millionen Versicherte. Da urologische Krebserkrankungen und chronische Leiden stark altersabhängig sind, trifft die drohende Terminknappheit im Rheinland vor allem ältere, vulnerable Patientengruppen besonders hart.
- Die Vertreterversammlung der KV Nordrhein und medizinische Fachverbände kritisieren das Gesetz daher scharf als „Kaputtsparen“ der ambulanten Strukturen.
- Aufgrund der fehlenden Finanzierung wird erwartet, dass es bundesweit insgesamt 46 Millionen Fälle weniger pro Jahr geben wird.
Konkrete Umsetzung des einnahmenorientierten Leistungsangebots
In der Praxis – und insbesondere in urologischen Schwerpunktpraxen – führt dieses Prinzip zu gravierenden strukturellen und organisatorischen Veränderungen:
- Strikte Vergabe von Terminen nach Budgetgrenzen: Jede Praxis erhält pro Quartal ein sogenanntes Regelleistungsvolumen (RLV) für eine bestimmte Anzahl an Behandlungsfällen. Sobald diese Fallzahlgrenze (z. B. im Schnitt nach Erreichen von ca. 87 % der sonst üblichen Behandlungen) überschritten ist, wird die Praxis urologische Folgetermine im aktuellen Quartal blockieren. Planbare, nicht akut bedrohliche Behandlungen werden konsequent in das nächste Quartal verschoben.
- Triage-System bei der Terminvergabe: Das Praxispersonal muss am Telefon oder am Empfang eine strenge Priorisierung vornehmen. Medizinische Leistungen werden in Kategorien unterteilt:
- Akutfälle und Notfälle: (z. B. akute Harnstauung, extreme Nierenkoliken, Verdacht auf Hoden- oder Nierenstielrisse) werden weiterhin sofort behandelt, da Ärzte hierzu gesetzlich verpflichtet sind.
- Dringliche onkologische Fälle: (z. B. Erstdiagnosen von Prostatakarzinomen oder Blasenkrebs sowie Chemotherapien) erhalten verbleibende Restbudgets.
- Routine- und Vorsorgeuntersuchungen: (z. B. die gesetzliche Krebsvorsorge für Männer ab 45, Abklärung gutartiger Prostatavergrößerungen, chronische, aber stabile Blasenbeschwerden) werden mit massiven Wartezeiten belegt und oft Monate nach hinten verschoben.
- Einführung von „budgetfreien“ Tagen oder Service-Einschränkungen: Einige Praxen gehen dazu über, ab Mitte oder Ende eines Quartals (wenn das Budget rechnerisch aufgebraucht ist) keine regulären Sprechstunden mehr anzubieten oder die Öffnungszeiten drastisch zu reduzieren, da jede weitere Behandlung ein finanzielles Verlustgeschäft für den Praxisinhaber darstellt.
- Verlagerung auf Selbstzahler-Leistungen (IGeL): Da die gesetzliche Vergütung gekürzt wird, versuchen Praxen, ihre Betriebskosten (Personal, Miete, teure urologische Ultraschallgeräte) vermehrt über Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) abzufedern. Gesetzliche Leistungen, die über das Budget hinausgehen, können dem Patienten zwar nicht privat in Rechnung gestellt werden, aber das Angebot an rein privaten Zusatzleistungen (wie z. B. erweiterter urologischer Ultraschall oder PSA-Tests zur Vorsorge) wird intensiviert.
Das Dilemma für Urologen im Bereich der KVNO
Gerade im Bereich der KV Nordrhein (Rheinland) verschärfen die regionalen Gegebenheiten die Situation:
- Hohe Dichte an älteren Patienten: Urologische Praxen versorgen im Rheinland eine überdurchschnittlich alte Bevölkerung mit hohem Bedarf an Krebsnachsorge, Katheterwechseln und der Betreuung chronischer Erkrankungen. Diese Leistungen sind zeit- und materialaufwendig. Unter dem Diktat des einnahmenorientierten Leistungsangebots können Urologen diese engmaschige Betreuung schlicht nicht mehr querfinanzieren.
- Wegfall von Haus- und Heimbesuchen: Immobile Patienten in Pflegeheimen, die auf regelmäßige urologische Kontrollen angewiesen sind, werden die Auswirkungen zuerst spüren. Da die Wegezeiten und der Aufwand unter den neuen Budgetgrenzen nicht mehr abgedeckt sind, stellen urologische Praxen diese Besuche zugunsten der verbleibenden Kernsprechstunde in der eigenen Praxis ein.
- Schnittstelle zur Klinik bricht weg: Wenn ambulante Urologen die Patientenströme aufgrund erschöpfter Budgets abweisen oder verschieben müssen, weichen Patienten ungesteuert in die Notaufnahmen der Krankenhäuser aus. Dies führt zu einer massiven Überlastung der urologischen Kliniken im KVNO-Raum.
Zusammenfassend ist das einnahmenorientierte Leistungsangebot das administrative Werkzeug, mit dem Ärzte der Politik und den Krankenkassen spiegeln: „Wenn nur noch für 85-87 Prozent der Arbeit Geld da ist, wird auch nur noch für 85-87 Prozent der Patienten die Tür geöffnet“ (KVNO).